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Flüssiggas erfordert Verantwortung - wir sind Ihr Partner!
Ihr Gasprüfer rät:
"Prüfungen sind eher lästig, dennoch sollte sich der Betreiber darüber bewusst sein, dass er bei Mängeln an der Anlage, die nicht durch eine Prüfung festgestellt und behoben wurden, eine Ordnungswidrigkeit begeht.
Wird dem Betreiber grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, wird der Versicherungsschutz dem Betreiber unter Umständen aberkannt. Und Sie haften privat."
Wir sind für Sie da und Übernehmen die folgenden Tätigkeiten:
- Haben Sie Fragen zu ihrer Flüssiggasanlage,
- Möchten Sie eine Kontrolle Ihrer Flüssiggasanlage durchführen lassen wollen,
- Oder sich nicht sicher sind, ob Ihre Anlage unter die Bestimmungen nach GDV D34 fällt.
Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit und kostenlos zur Verfügung.
Einfach anrufen: 02246/ 9499833 oder eine Mail an: info@ihr-gaspruefer.de schreiben.
Detaillierte Informationen zur Gasprüfung & Preise
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Gasprüfung für Flüssiggasanlagen zur gewerblichen Nutzung
Wer eine Flüssiggasanlage zur gewerblichen Nutzung installiert bzw. betreibt, wird zu einer regelmäßigen Prüfung der Anlage durch einen Sachkundigen verpflichtet. Zu diesem Zweck wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Unfallverhütungsvorschrift D 34 erstellt, mit den Aspekten wie Aufstellung, Sicherheit und Wartung einer solchen Flüssiggasanlage definiert und geregelt werden. Diese firmiert allgemein auch unter dem Kürzel BGV D 34 und ist seit dem 01. Oktober 1993 in Kraft (vorher VBG 21).
Dabei dient die BGV D 34 als Richtlinie zur Verwendung und Prüfung von Flüssiggasanlagen. Hierunter fallen alle gewerblichen Bereiche, in denen Flüssiggasanlagen für Brennzwecke zur Anwendung kommen, die mit Druck - bzw. Druckgasbehältern versorgt werden (u.a. Butan, Propan, Propylen und deren Gemische). Hier ist natürlich vor allem der Gastronomiebereich zu nennen, wobei in diese, Rahmen dann neben den Flüssiggasanlagen auch Flüssiggasverbrauchsanlagen überprüft werden.
Die regelmäßige Prüfung der Gasanlage ist verpflichtend
Die regelmäßige Überprüfung von gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen durch einen Sachkundigen nach BGV D 34 ist vom Gesetzgeber in einem zeitlichen Turnus verpflichtend festgelegt: stationäre Anlagen müssen alle vier Jahre, mobile Anlagen alle zwei Jahre der Prüfung unterzogen werden. Laut BVG 34: wird eine Anlage eine Zeit lang nicht genutzt (Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr) oder muss repariert werden, so wird eine erneute Prüfung vorgeschrieben und erforderlich. Im Rahmen der BGV D 34 werden Dichtigkeit (z.B. Haarrisse in Schläuchen, Verschleißspuren an Kupfer- und/oder Metallrohren) und Funktionalität der jeweiligen Gasinstallation (Druckminderer, Flaschenaufstellung usw.) überprüft.
Gefahren
Gerade kleine, zunächst unscheinbare Defekte und Verschleißspuren stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Neben der ordnungsgemäßen Beschaffenheit, Dichtheit und Funktionalität der Gasanlage und ihrer Komponenten ist auch die Aufstellung ein zentraler Faktor der Prüfung durch den Sachkundigen nach BGV D 34.
So hat der Betreiber sicherzustellen, dass die Flüssiggasanlage immer auf einem festen Untergrund steht und für Unbefugte nicht zugänglich ist. Außerdem sollten, sofern nicht notwendig, verwendete Druckgasbehälter nicht in Treppenräumen, engen Höfen oder Durchfahrten errichtet werden. Darüber hinaus muss stets ein optimaler Luftaustausch gewährleistet werden, damit austretendes Gas schnell abziehen kann und die Gefahr einer Explosion auf ein Minimum reduziert wird.
Abnahme
Bei erfolgreicher Abnahme werden eine entsprechende Prüfplakette sowie eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Neben der deutlich sichtbar angebrachten (und unversehrten) Plakette hat der Betreiber einer solchen Anlage die Prüfbescheinigung aufzubewahren und diese bei der nächsten Prüfung des Sachkundigen oder infolge der Überprüfung durch das Ordnungsamt vorzulegen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Gasprüfung BGV D 34
Informationsblatt der DGUV zur BGV D 34 (deutsch)
Fortschreibung technischer Regelwerke bei DIN und DVGW auf:
dvfg.de
Food Truck - Ausbau und Aufbau
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Richtlinien der Berufsgenossenschaft
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